Was besagt die Allgemeinverfügung der DFS (Deutsche Flugsicherung) zu Kontrollzonen im Nahbereich von Flughäfen?

Die Allgemeinverfügung der DFS (Deutsche Flugsicherung) zu Kontrollzonen im Nahbereich von Flughäfen besagt, dass Flugmodelle und UAS (Unbemannte Luftfahrtsysteme), innerhalb von Kontrollzonen an Flughäfen besondere Auflagen erfüllen müssen, damit de

Dabei wird unterschieden, ob eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe benötigt wird oder nicht. Eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe ist unter anderem nötig, wenn der Flugbetrieb z. B. in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zur nächsten Begrenzung des Flugplatzes stattfindet.

Die vollständigen Informationen zu der Allgemeinverfügung sind auf der Webseite der DFS einsehbar: https://www.dfs.de/homepage/de/drohnenflug/antraege-und-genehmigungen/

Diese Auflagen sind wichtig, um die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten und potenzielle Konflikte mit anderen Luftfahrzeugen oder Notfalleinsätzen zu vermeiden.