Genau wie im Straßenverkehr ist der Luftverkehr in Deutschland und der EU genau geregelt. Wer mit der Drohne abhebt, muss abhängig von einigen Faktoren (wie z.B. Gewicht) Regeln und Gesetze beachten.
Seit dem 01.01.2021 gilt die EU-Drohnenverordnung, welche einheitliche Regeln für den Betrieb unbemannter Fluggeräte vorschreibt.
Vor jedem Flug muss der Drohnenpilot überprüfen, welche Voraussetzungen für den Flug mit der jeweiligen Drohne gelten!
Die zentrale Informationsstelle des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr findet man unter dem folgenden Link:
"DIPUL" - Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt: https://dipul.de/homepage/de/
Auch beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) stehen Informationen bezüglich des Verkehrs von Drohnen im Luftraum zur Verfügung (https://www.lba.de/DE/Home/). Beim LBA müssen sich Drohnenpiloten zudem registrieren und Informationen zu den Nachweisen und z.B. zur Versicherung hinterlegen.