Drohnenflüge über privaten Wohn- oder Gewerbegrundstücken dürfen nur mit der Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers durchgeführt werden.
Bevor wir einen Drohnenflug durchführen, holen wir immer diese Einverständniserklärung über unseren Kunden beim Eigentümer ein und stellen diese im Projekt zur Verfügung. So gewährleisten wir, dass Flüge nicht ohne Zustimmung beteiligter Personen durchgeführt werden können.
In wenigen Fällen sind zusätzliche Genehmigungen notwendig. Dies ist der Fall, wenn sich z.B. Krankenhäuser oder Bildungseinrichtungen in weniger als 100 Meter Entfernung zum Drohnenflug befinden. Es ist wichtig, dass auch du vor dem Start noch einmal prüfst, ob du am Ort des Drohnenfluges abheben darfst, da du als Drohnenpilot grundsätzlich für die regelkonforme Ausführung verantwortlich bist. Dieses Prinzip sichert uns ab und führt dazu, dass wir ggf. Genehmigungen schnell beantragen können.
Weiter Informationen gibt es auch unter dem folgenden Link: https://dipul.de/homepage/de/
Solltest du dir unsicher sein, dann melde dich bei unserem Team.