Die kurze Antwort: Ja!
Sowohl für die private als auch die gewerbliche Drohnennutzung muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, unabhängig vom Startgewicht der Drohne. Hierbei gibt es jedoch Unterschiede: Wenn Drohnen gewerblich genutzt werden (wie z.B. für Vermessungsflüge) dann muss die Drohne auch gewerblich versichert sein. Für die private Nutzung reicht eine private Drohnenhaftpflichtversichung. Weitere Einzelheiten sind in den jeweiligen Haftpflichtversicherungen festgelegt. Der Umfang der Versicherung variiert je nach Anbieter und Vertragsmodell.
Schneller Tipp: Bei einigen gewerblichen Haftpflichtversicherungen sind Drohnen bereits standardmäßig mitversichert. Prüfen Sie dazu Ihre Versicherungsunterlagen!
Warum eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung wichtig ist:
Haftungsschutz:
Eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Haftungsansprüchen im Falle von Unfällen oder Schäden, die durch Ihre Drohne verursacht werden. Dies kann erhebliche Kosten abdecken, einschließlich medizinischer Behandlungen oder Schadensersatzforderungen.
Vertragsanforderungen:
In fast allen Fällen schreiben Aufträge oder Verträge die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung für gewerbliche Drohnen vor (auch bei Airteam!).
Risikoreduzierung:
Unfälle können immer passieren, selbst bei erfahrenen Drohnenpiloten. Eine Versicherung reduziert das finanzielle Risiko im Falle eines unerwarteten Vorfalls und ermöglicht es Ihnen, Ihr Geschäft ohne übermäßige Sorgen voranzutreiben.